Berufsbezeichnung Heilpraktiker

"Gesundheit braucht Freiraum", lautet das Motto in der homöopathischen Praxis Altmaier.

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker darf nach einer bestandenen amtsärztlichen Prüfung beim Gesundheitsamt getragen werden, die aus einer schriftlichen und einer mündlichen Komponente besteht.

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus. Folgende Fachgebiete sind insbesondere Gegenstand der amtsärztlichen Überprüfung:

  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, Pathologie des Menschen
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme)
  • Deutung grundlegender Laborwerte
  • Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)

Unter heilpraktiker.org finden Sie kurze Antworten zu den wichtigsten Fragen bezüglich des Heilpraktikersberufs.